HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Welche Felder muss ich ausfüllen, um meine Einreichung zwischenspeichern zu können?
Um Ihre Einreichung zwischenspeichern zu können, müssen alle Pflichtfelder ausgefüllt werden. Hier genügen allerdings provisorische Einträge in Form eines einzigen Buchstabens oder einer Zahl. Diese können sie später jederzeit vervollständigen.
Um auf Ihre vorläufige Einreichung zugreifen zu können, klicken Sie bitte einfach auf den Link in der Mail, die Ihnen unmittelbar nach dem Speichern zugeht.
An welche Mailadresse wird der Link zur weiteren Bearbeitung meine Einreichung geschickt?
Die Mail ergeht an die Mailadresse, die bei der einreichenden Person hinterlegt wurde: entweder Entwurfsverfasser:in oder Bauherr:in
Bitte achten Sie für eine spätere Bearbeitung Ihrer Einreichung darauf, dass Sie Zugriff auf diese Mailadresse haben.
Ich kann die Bestätigungsmail mit dem Link zu meiner Einreichung nicht mehr finden. Was kann ich tun?
Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular auf der Homepage. Der Zugriff auf Ihre Einreichung kann wie bei einem Passwort erneut generiert werden.
Wann ist Einsendeschluss?
Der Einsendeschluss ist am 15. Januar 2024. Danach wird das Einreichungsportal auf der Homepage geschlossen.
Was passiert mit den eingereichten Beiträgen?
Ab dem 15. Januar 2024 werden die Einreichungen geprüft und anschließend von einer in ihrer Entscheidung unabhängigen Jury begutachtet. Die Begutachtung erfolgt über mehrere Monate hinweg in vier Phasen und wird sämtliche Einreichungen hinreichend berücksichtigen.
Die erste Jurysitzung findet im Frühjahr 2024 statt. Anschließend erfolgt die Bereisung der für die Vor-Ort- Besichtigung ausgewählten Projekte. In der zweiten Jurysitzung im Sommer 2024 werden die Shortlist und die Prämierungen festgelegt. Die Shortlist wird im Herbst 2024 veröffentlicht. Die Preisverleihung mit Bekanntgabe der Prämierungen wird voraussichtlich im Januar 2025 stattfinden.
Ist es möglich, gedruckte Exemplare des Auslobungsflyers zu erhalten?
Gedruckte Exemplare der Auslobung können über das Kontaktformular auf der Homepage angefragt werden. Wir senden Ihnen gerne Flyer zu. Lassen Sie uns bitte wissen, wieviele Exemplare Sie benötigen.
Kann eine Baumaßnahme parallel auch bei anderen Wettbewerben eingereicht werden?
Ja, die Bemühung um andere Auszeichnungen parallel zum Wettbewerb ist möglich.
Kann ich auch Projekte einreichen, die sich noch im Bau befinden?
Nein, es können ausschließlich vollendete Baumaßnahmen zum Wettbewerb zugelassen werden. Abgeschlossen ist eine Baumaßnahme, wenn alle Leistungsphasen einschl. der Außenanlagen fertiggestellt sind. Die Fertigstellung muss nach dem 1. Januar 2018 erfolgt sein.
Können die Beiträge nach dem Einsenden ergänzt oder geändert werden?
Ja, und zwar bis zum Einsendeschluss am 15. Januar 2024. Voraussetzung: Sie wählen vorerst nur den Button „Speichern“.
So funktioniert es: Mit der Option “Speichern” können Sie Ihre Einreichung zu einem späteren Zeitpunkt (nur innerhalb der Einreichungsfrist) vervollständigen oder bearbeiten. Wählen Sie “Endgültig einreichen” besteht keine spätere Bearbeitungsmöglichkeit mehr. Vor Ablauf der Einreichungsfrist muss Ihr Projekt endgültig eingereicht sein. Projekte, die nur abgespeichert wurden, gelten als unvollständig und können nicht berücksichtigt werden.
Kann ich mich mit mehreren Baumaßnahmen am Wettbewerb beteiligen?
Ja. Für jede Baumaßnahme ist eine separate und vollständige Bewerbung erforderlich.
Auf welchen Wegen (digital / analog) kann ich am Gestaltungspreis teilnehmen?
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf digitalem Wege über die Eingabemaske auf der Homepage www.gestaltungspreis.org
Einreichungen auf dem Postweg können wir leider nicht entgegen nehmen.